SR Regensburger GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

1. Geltungsbereich

1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) sind ausschließliche Grundlage für die Erbringung von beauftragten Dienstleistungen.

2     Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, also natürlichen, juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3     Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, soweit beide Vertragsparteien diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer Dienstleistungen, diese können sein:

  • Facility Management
  • Gebäudereinigungsleistungen
  • Industrie Service
  • Industrieverpackung
3. Vertragsschluss

Der Dienstleistungsvertrag wird durch wechselseitige Unterzeichnung des Auftragnehmers und Auftraggebers geschlossen.

4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

SR Regensburger GmbH bietet ausschließlich die im Preis- und Leistungsverzeichnis (Angebot) angebotenen Leistungen zu den dort angegebenen Preisen an. Die Erbringung abweichender Leistungen muss individuell vereinbart werden, wie z. B. Sonderreinigungen, Baureinigungen, Glasreinigungen, Grünanlagenpflege, Winterdienst und weitere Dienstleistungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Ausführung und zum Einsatz zuverlässigen Personals.
Maschinen, Geräte sowie Reinigungs- und Pflegemittel stellt der Auftragnehmer. Wasser, Strom sowie geeignete Räume stellt der Auftraggeber unentgeltlich.
Personal ist verpflichtet, gefundene Gegenstände unverzüglich abzugeben.
Der Auftragnehmer bestätigt, dass alle Mitarbeiter schriftlich zur Geheimhaltung, zum Datengeheimnis (§ 5 BDSG) und ggf. zum Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) verpflichtet wurden.
Schäden sind unverzüglich zu melden, sonst wird vermutet, dass kein Schaden durch SR Regensburger GmbH verursacht wurde.
Kosten für Systeme des Auftraggebers oder beauftragte Dienstleister werden nicht übernommen.
Für Verlust von Mietgegenständen haftet der Auftraggeber.

5. Zahlungsziel, Abrechnungszeitraum und Preiserhöhung

Rechnungen sind binnen 30 Tagen ohne Abzüge zahlbar.
Zahlungsempfänger: SR Regensburger GmbH
IBAN: DE15 7502 0073 0371 4191 10 / BIC: HYVEDEMM447
Die Vergütung richtet sich nach dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungsstellung erfolgt rückwirkend für einen vollen Monat bzw. nach Leistungserbringung.
Preisanpassungen werden mindestens drei Monate vorher angekündigt (z. B. aufgrund höherer Rohstoff-, Personal- oder Lieferantenkosten).
Bei Zahlungsverzug kann fristlos gekündigt werden.

6. Haftung und Freistellung

SR Regensburger GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz.
Bei Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gehaftet – beschränkt auf typischerweise vorhersehbare Schäden.
Beschränkungen gelten auch für persönliche Haftung von Mitarbeitern.
Haftung für Schlüssel/Schließanlagen nur mit schriftlichem Übergabeprotokoll.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt mit gegenseitiger Unterschrift in Kraft. Standarddauer: 2 Jahre, 3 Monate Probezeit.
Verlängerung um 1 Jahr, sofern nicht 6 Monate vor Jahresende schriftlich gekündigt wird (Einschreiben). Die Verlängerung erfolgt jedes Jahr automatisch wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird.
Nach Vertragsende werden Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
Sonderkündigungsrecht bei Konkurs.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Dienstleistungen ausschließlich über SR Regensburger GmbH zu beziehen.
Bei Vertragsende sind alle Maschinen und Materialien zu entfernen.

8. Lohntarifvertrag Gebäudereinigungshandwerk

Es gelten der Lohntarifvertrag für das Gebäudereinigungshandwerk Bayern sowie der Rahmentarifvertrag.

9. Leistungshindernisse und höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse befreien SR Regensburger GmbH für deren Dauer von der Leistungspflicht.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.

11. Vertraulichkeit

Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Weitergabe ist unzulässig, außer bei öffentlich zugänglichen Informationen.

12. Kundenreferenz

SR Regensburger GmbH darf den Auftraggeber bis auf Widerruf als Referenz nennen und Marken/Logos hierfür nutzen – ohne Geschäftsgeheimnisse preiszugeben.

13. Abwerbeverbot

Beide Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit und zwei Jahre danach keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben.
Bei Verstoß: Schadensersatz mindestens ein Bruttojahresgehalt, mindestens jedoch 50.000 €.

14. Sonstige Bestimmungen

Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis.
Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen.
Nebenabreden bedürfen Textform.
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Regensburg.
Es gilt deutsches Recht (ohne CISG). Maßgeblich ist der deutsche Text bei mehrsprachigen Fassungen.